Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten kompetent zu allen Fragen des Handelsrechts und der rechtlichen Organisation von Gesellschaften

Handelsrecht

Im Handelsrecht unterstützen wir Mandanten bei der Gestaltung und Abwicklung internationaler Lieferverträge, der Anwendung von Incoterms© sowie der Bewältigung von Leistungsstörungen und der Streiterledigung. Unsere Expertise erstreckt sich auf das internationales Vertriebsrecht, insbesondere die Gestaltung und Beendigung von Verträgen mit ausländischen Handelsvertretern und Vertragshändlern, sowie Vertriebsverträge deutscher Unternehmen mit ausländischen Exporteuren. Im Kollisionsrecht beraten wir zu speziellen Regelungen des Internationalen Privatrechts (IPR), wie der Anwendung der ROM I- und ROM II-Verordnungen und Lugano Übereinkommen sowie japanischem IPR.

Im Bereich des Transportrechts beraten wir zu Verträgen auf Basis der CMR.

Gesellschaftsrecht

Hier erbringen wir alle gängigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Körperschaften und Personengesellschaften, wie

  • Gründung
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag
  • Fragen der Haftung von Geschäftsführern
  • Gesellschafterrechten
  • Gesellschafterversammlungen
  • Reorganisation
  • Anteilserwerb
  • Kapitalmaßnahmen
  • Schließung
  • Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen und ganzen Unternehmen
  • Legal Due Diligence

Außerdem: Die Wahrnehmung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsmandaten, sowie Interim Management.

Unsere Kanzlei bietet darüber hinaus Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht, insbesondere im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Japan, auch in Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern.

Häufige Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Was sind die Unterschiede zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht?
  • Handelsrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Kaufleuten und den Besonderheiten des Handelsverkehrs. Es enthält Vorschriften über den Kaufmann, das Handelsregister, Handelsgeschäfte und Handelsbräuche.
  • Gesellschaftsrecht: Behandelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die sich zur gemeinsamen Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zusammenschließen. Es regelt die Gründung, Organisation und Auflösung von Gesellschaften.

Obwohl es Überschneidungen gibt, sind beide Rechtsgebiete klar voneinander abzugrenzen.

Welche Unternehmens-Rechtsformen gibt es?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Unternehmensrechtsformen, jede mit ihren eigenen Vor- und Nachteilen. Zu den gängigsten gehören:

  • Einzelunternehmen: Einfachste Form, bei der eine natürliche Person alleine tätig ist.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gemeinschaft mehrerer Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Seit dem 1.1.2024 kann diese auch eingetragen werden (eGbR).
  • Kommanditgesellschaft (KG): Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft, bestehend aus mindestens einem Komplementär (unbeschränkt haftend) und einem Kommanditist (haftet nur mit seiner Einlage).
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist.
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Vereinfachte Form der GmbH, die mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden kann.
  • Aktiengesellschaft (AG): Größte Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist.

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Unternehmens, der Haftung der Gesellschafter, der Finanzierung und den steuerlichen Aspekten.

Welche Vor- und Nachteile hat eine GmbH im Vergleich zu einer UG?

Sowohl GmbH als auch UG sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Die UG ist eine vereinfachte Form der GmbH, die mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden kann.

  • Vorteile der GmbH:

    • Höheres Ansehen bei Geschäftspartnern
    • Mehr Flexibilität bei der Gestaltung
    • Bessere Finanzierungsmöglichkeiten
  • Nachteile der GmbH:

    • Höheres Stammkapital erforderlich
    • Aufwändigere Gründung
  • Vorteile der UG:

    • Geringeres Stammkapital erforderlich
    • Einfache Gründung
  • Nachteile der UG:

    • Geringeres Ansehen bei Geschäftspartnern
    • Weniger Flexibilität bei der Gestaltung
    • Beschränkungen bei der Gewinnverteilung
Wie trage ich mein Unternehmen in das Handelsregister Stuttgart ein?

Die Eintragung ins Handelsregister ist für viele Unternehmensformen zwingend erforderlich. In Stuttgart erfolgt die Eintragung beim Amtsgericht Stuttgart. Dafür benötigen Sie neben dem notariell beglaubigten Antrag auf Eintragung (Bsp. GmbH) folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweise: Personalaus oder Reisepass der Antragsteller bzw. Geschäftsführer oder Gesellschafter.
  • Nachweis über die Unternehmensadresse: Mietvertrag oder sonstige Belege.
  • Gesellschaftsvertrag: Dieser muss notariell beurkundet sein.
  • Liste der Gesellschafter: Diese wird von einem Notar beglaubigt.
  • Bestellung des Geschäftsführers: Beschluss der Gesellschafterversammlung.
  • Nachweis über die Erbringung der Stammeinlage(n): Z.B. Kontoauszüge.

Die genaue Vorgehensweise kann variieren und sollte mit einem Notar und einem Rechtsanwalt in Stuttgart abgestimmt werden, um rechtliche, organisatorische und steuerliche Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt spielt bei der Gründung eine zentrale Rolle, insbesondere bei der individuellen Beratung der Beteiligten. Dies spart Zeit, schützt vor Risiken und sorgt dafür, dass das Unternehmen reibungslos in Betrieb genommen werden kann.

Was tun bei einer Vertragsverletzung im internationalen Handelsverkehr?

Bei einer Vertragsverletzung im internationalen Handelsverkehr ist es ratsam, zunächst den Vertrag genau zu prüfen und den Vertragspartner zur Erfüllung seiner Pflichten aufzufordern. Sollte dies erfolglos bleiben, stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, wie beispielsweise:

  • Mahnung: Schriftliche Aufforderung unter Fristsetzung zur Erfüllung der Vertragspflichten.
  • Klage: Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht.
  • Schiedsverfahren: Außergerichtliche Streitbeilegung durch einen oder mehrere Schiedsrichter.
  • Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises bei mangelhafter Leistung.
  • Rücktritt: Rückgängigmachung des Vertrags.

Die Wahl der geeigneten Maßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Vertragsverletzung, dem Wert des Vertrags und den Beziehungen zu dem Vertragspartner. Im internationalen Rechtsverkehr sind auch Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und ausländisches Recht zu berücksichtigen. Es ist häufig empfehlenswert, sich in einem solchen Fall von einem Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht beraten zu lassen.