Japanischer Rechtsverkehr

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen in allen Fragen der japanischen Tochtergesellschaft und in Geschäften mit japanischen Vertragspartnern

Expertise haben wir auch in deutsch-japanischen Nachlasssachen und mit japanisch-sprachigen Urkunden und Verfahren bei japanischen Behörden und Gerichten.

Tochtergesellschaft in Japan

Tochtergesellschaften in Japan werden meistens in der Form einer Kabushiki Kaisha (KK) oder als eine Gôdô Kaisha (GK) gegründet. Beide Gesellschaftsformen sind Handelsgesellschaften mit beschränkter Haftung und juristische Personen des japanischen Rechts, die durch Eintragung im Handelsregister entstehen und körperschaftsteuerlich gleichbehandelt werden.

Besondere Genehmigungen oder Einschränkungen von Gesellschaftsgründungen ausländischer Investoren bestehen in Japan nicht. Das Gesellschaftsrechts stellt an die Bedürfnisse des internationalen Rechtsverkehrs angepasste und flexible Gesellschaftsformen zur Verfügung. Auch kleinere und mittlere Unternehmen können relativ leicht Gesellschaften gründen und haben damit eine solide Basis für die Geschäftstätigkeit in Japan.

Geschäfte mit japanischen Vertragspartnern

Da das Vertragsrecht im japanischen Zivilgesetz nur vage geregelt ist, kommt der sorgfältigen und ausführlichen Gestaltung von Verträgen und Vollmachten unter Berücksichtigung von Handelsgebräuchen und japanischer Besonderheiten besondere Bedeutung zu. Seit über 20 Jahren beraten und vertreten wir deutsche Unternehmen bei Transaktionen und Projekten in Japan. Mit unserer Erfahrung und unserem Verständnis der japanischen Rechtsordnung und Kultur verbinden wir die jeweils besten Gestaltungsmöglichkeiten zu sachgerechten Lösungen.

Deutsch-Japanische Erbfälle

Erbrechtliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der EU-Erbrechts-VO, Erbschaftsteuerrecht, Besteuerung von Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung in Deutschland und Japan unter Einbeziehung grenzüberschreitender Aspekte.

Häufige Fragen zu deutsch-japanischem Rechtsverkehr:

Was sollte ich vor der Gründung einer Firma in Japan beachten?

Die Gründung einer Firma in Japan birgt viele Chancen, erfordert aber auch eine gründliche Vorbereitung. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Rechtsform: Die gängigsten Rechtsformen sind die Kabushiki Kaisha (K.K., Aktiengesellschaft) und die Godo Kaisha (G.K., Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Unternehmens, der Haftung der Gesellschafter und den Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Geschäftszweck: Definieren Sie klar und präzise, welche Geschäftsaktivitäten Sie in Japan ausüben möchten.
  • Kapitalbedarf: Berechnen Sie den notwendigen Kapitalbedarf für die Gründung und den Betrieb Ihres Unternehmens.
  • Büro und Personal: Suchen Sie sich geeignete Büroräume und stellen Sie qualifiziertes Personal ein.
  • Genehmigungen: Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden über die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen.
  • Steuern: Informieren Sie sich über das japanische Steuersystem und die damit verbundenen Pflichten.
  • Kulturelle Unterschiede: Berücksichtigen Sie die kulturellen Unterschiede und passen Sie Ihre Geschäftspraktiken entsprechend an.

Ein im deutsch-japanischem Rechtsverkehr erfahrener Rechtsanwalt kann Sie bei der Gründung Ihrer Firma unterstützen und Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

Ich möchte eine japanische Firma übernehmen, was sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt?

Die Übernahme einer japanischen Firma ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Due Diligence: Führen Sie eine gründliche Due Diligence durch, um das Unternehmen und seine Vermögenswerte zu bewerten.
  • Vertragsgestaltung: Lassen Sie sich bei der Gestaltung des Kaufvertrags von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten.
  • Kartellrecht: Prüfen Sie, ob die Übernahme kartellrechtlichen Bestimmungen unterliegt.
  • Arbeitnehmerübertragung: Informieren Sie sich über die Rechte der Mitarbeiter und die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitnehmerübertragung.
  • Steuern: Berücksichtigen Sie die steuerlichen Auswirkungen der Übernahme.
Ich habe einen Rechtsstreit mit meinem japanischen Geschäftspartner: Wie gehe ich am besten vor?
Ein Rechtsstreit mit einem japanischen Geschäftspartner kann sehr komplex und zeitaufwendig sein. Folgende Schritte sind ratsam:

  • Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie Ihren Geschäftspartner schriftlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auf
  • Mediation: Versuchen Sie zunächst eine außergerichtliche Lösung durch Mediation
  • Anwalt konsultieren: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem erfahrenen Rechtsanwalt
  • Gerichtliche Klage: Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Klage erforderlich sein

Zusätzliche Hinweise:

  • Sprachbarriere: Eine gute Beherrschung der japanischen Sprache oder die Beauftragung eines Dolmetschers ist unerlässlich
  • Kulturelle Unterschiede: Berücksichtigen Sie die kulturellen Unterschiede bei der Kommunikation und der Konfliktlösung
  • Langwierige Prozesse: Gerichtsverfahren in Japan können sehr langwierig sein
  • Kosten: Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden