Streitbeilegung
Unsere Kanzlei unterstützt Sie erfahren und kompetent in der Vertretung vor Zivilgerichten, Arbeitsgerichten und in Schiedsgerichtsverfahren
Zivilverfahren der ersten Instanz
Im Zivilverfahren der ersten Instanz, am Amts- oder Landgericht, beschäftigen wir uns zur Klagevorbereitung zuallererst mit der Aufklärung des Sachverhalts, also der Tatsachen und Beweise, die zur Verfolgung des vom Mandanten gewünschten Rechtsschutzziels beim Gericht schlüssig vorgetragen werden müssen. Auf der Grundlage des Sachverhalts nehmen wir sodann eine Einschätzung der materiellen Rechtslage und der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels vor. Hierbei sind bereits erkennbare Gegenargumente des Beklagten und bekannte Rechtsauffassungen des Gerichts zu berücksichtigen.
Um eine taktische und formal fehlerfreie Klage zu erheben und für eine geeignete Verfahrensauswahl sind wir daher von Anfang an auf ausreichende Informationen vom Mandanten angewiesen. Neben der Klage kommen aber auch die besonderen Verfahrensarten zur Beschleunigung der Titulierung (Urkundenprozess, Mahnverfahren) oder zur Sicherung eines Anspruchs (selbstständiges Beweisverfahren, Musterfeststellungsverfahren, einstweiliges Verfügungsverfahren) in Betracht.
Beklagtenseite
In vielen Fällen sind wir auch auf der Beklagtenseite, z.B. nach Zustellung einer Klage an unseren Mandanten mit der Verteidigung beschäftigt. Im Vordergrund steht auch hier eine kurzfristige umfassende Informationsbeschaffung, damit wir prüfen können, ob der Klage mit Aussicht auf Erfolg entgegengetreten werden kann, indem wir die Klage mit unserem Mandanten in tatsächliche Hinsicht verifizieren, und Verteidigungspunkte möglichst frühzeitig in Erfahrung bringen, um insoweit substantiiert und ergänzend erwidern zu können.
Ferner unterstützen wir dritte Beteiligte an einem Rechtsstreit im Rahmen einer Hauptintervention, einer einfachen oder streitgenössischen Nebenintervention oder nach einer Streitverkündung, wenn der Streitverkündete dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitritt.
Ergeht im Zivilverfahren der ersten Instanz eine für den Mandanten nachteilige Entscheidung (Klageabweisung oder Verurteilung), so ist es unsere Aufgabe den Mandanten über das mögliche Rechtsmittel der zweiten Instanz, die zu wahrenden Fristen und Formen und die Erfolgsaussichten zu informieren. Häufigstes Rechtsmittel ist die Berufung gegen erstinstanzliche Endurteile.
Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
In Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis vertreten wir entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten. Meistens geht es hierbei um die Wirksamkeit von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Befristungen bzw. vertragsauflösenden Bedingungen. Das Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges ähnelt dem Verfahren vor den Amts- bzw. Landgerichten, soweit im Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.
Für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten bestehen spezialisierte Wirtschaftskammern („Commercial Courts“) z.B. beim Landgericht Mannheim, dem Landgericht Stuttgart und demnächst bei einigen OLGen ab einem Streitwert von 500.000 EUR. Diese Commercial Courts sollen den Besonderheiten internationaler Sachverhalte Rechnung tragen, indem Prozesse – jedenfalls teilweise – in englischer Sprache geführt werden können.
Schiedsverfahren
Im Handels- und Wirtschaftsverkehr werden Streitigkeiten oft im Wege eines Schiedsverfahrens ausgetragen. Im Schiedsverfahren ergeht die Entscheidung des Rechtsstreits endgültig und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs. Voraussetzung ist ein Schiedsvertrag zwischen den Streitparteien und der Streitgegenstand muss schiedsfähig sein; letzteres sind vermögensrechtliche Streitigkeiten und Gegenstände, die der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegen, das heißt worüber auch ein Vergleich geschlossen werden könnte. Aus Sicht der Parteien liegen die Vorteile in einem flexiblen Verfahren, in der Auswahl von rechts – und sachkundigen Schiedsrichtern und der Verfahrensordnung, der Vertraulichkeit des Verfahrens sowie der Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs im Ausland. Bei Streitigkeiten mit internationalem Bezug können Schiedsverfahren auch in der englischen Sprache geführt werden, sofern der Schiedsvertrag dies vorsieht.
Für unsere Mandanten steuern und koordinieren wir Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren auch im Ausland in Zusammenarbeit mit nach lokalem Recht zugelassenen Prozessvertretern.
Häufige Fragen zu zivilrechtlichen Themen:
Wann brauche ich einen Anwalt im Zivilprozess?
Ob Sie einen Anwalt für einen Zivilprozess benötigen, hängt von der Art des Verfahrens, der Komplexität des Falls und der Gerichtsbarkeit ab:
- Anwaltszwang: Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht in der Regel Anwaltszwang. Das bedeutet, Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei Verfahren vor dem Amtsgericht oder in einigen Sonderverfahren (z. B. familienrechtliche Angelegenheiten) besteht in der Regel kein Anwaltszwang.
- Kein Anwaltszwang – aber sinnvoll: Je komplexer der Sachverhalt und je höher der Streitwert sind, desto eher ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Wenn der Gegner von einem Anwalt vertreten wird, haben Sie ohne Anwalt oft einen Nachteil.
- Gründe für einen Anwalt: Ein Anwalt kann Ihnen in jeder Phase des Prozesses helfen: Vor der Klage kann ein Anwalt Ihre Erfolgsaussichten bewerten. Er hilft, Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Der Anwalt sorgt dafür, dass die Klage rechtlich korrekt und vollständig ist. Der Anwalt kennt die Verfahrensvorschriften und vermeidet Fehler während des Prozesses, die Ihre Ansprüche gefährden könnten. Ein Anwalt weiß, welche Beweise notwendig sind und wie diese vorzubringen sind. Er kann im Prozess einen Vergleich aushandeln, der für beide Seiten akzeptabel ist. Wenn Sie ein Urteil erwirkt haben, hilft Ihnen ein Anwalt, es durchzusetzen (z. B. Pfändung). Ein Anwalt prüft, ob und wie Sie gegen ein Urteil vorgehen können.
Kann ich mich im Zivilprozess selbst vertreten?
Grundsätzlich können Sie sich in Zivilprozessen selbst vertreten, jedoch gibt es Einschränkungen:
- Amtsgericht: In vielen Fällen können Sie vor dem Amtsgericht ohne Anwalt auftreten
- Landgericht und Oberlandesgericht: Hier besteht in der Regel Anwaltszwang
Was passiert, wenn ich im Zivilprozess keinen Anwalt habe?
Wenn Sie ohne Anwalt vor einem Gericht erscheinen, in dem Anwaltszwang besteht, kann dies dazu führen, dass Ihre Klage abgewiesen wird oder Sie den Prozess verlieren. Ein Richter wird Ihnen in der Regel keine Rechtsberatung geben.
Gibt es Schiedsverfahren auch im internationalen Recht?
Ja, Schiedsverfahren sind im internationalen Recht weit verbreitet und werden häufig bei internationalen Handelsstreitigkeiten eingesetzt. Sie bieten den Vorteil, dass die Parteien die Schiedsrichter selbst auswählen können und das Verfahren vertraulich bleibt. Zudem können Schiedsverfahren in einer anderen Sprache als der Amtssprache des Gerichts geführt werden, was bei internationalen Streitigkeiten von Vorteil sein kann.