🇯🇵 Ersatzorgan im japanischen Gesellschaftsrecht

Das japanische Gesellschaftsrecht kennt mit dem sogenannten Ersatzorgan (jap. 補欠役員, insbesondere 補欠取締役) ein Instrument, das im deutschen Recht keine unmittelbare Entsprechung hat. Es dient der präventiven Sicherstellung der Handlungsfähigkeit einer Gesellschaft und...

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Virtuelle Gesellschafterversammlungen

Nach Auslaufen der COVID-19-Pandemie bedingten Spezialgesetzgebung wurden inzwischen vom deutschen Gesetzgeber für einzelne Gesellschaftsformen dauerhaft virtuelle Gesellschafterversammlungen ermöglicht, die an die Stelle von Präsenzveranstaltungen treten.  Die...

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