Hochwertige Rechtsberatung im internationalen Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt deutsch-japanischer Rechtsverkehr
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kaiser bietet seit über 20 Jahren spezialisierte Rechtsberatung im internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht, mit einem besonderen Fokus auf den deutsch- japanischen Rechtsverkehr. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen und Investoren aus Deutschland und Japan in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht sowie bei der Erstellung und Abwicklung von internationalen Verträgen. Wir zeigen Ihnen immer den optimalen Weg auf, sei es basierend auf bestehender Rechtsprechung oder durch die Entwicklung innovativer, individueller Lösungen.
Schwerpunkte im deutsch-japanischen Rechtsverkehr
Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrung in der Beratung japanischer Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, sowie deutscher Firmen, die in Japan agieren. Wir sind auf die besonderen Herausforderungen und rechtlichen Anforderungen spezialisiert, die bei der Gestaltung von Verträgen, Handelsabkommen und in der Streiterledigung zwischen beiden Ländern auftreten. Mit unserer fundierten Expertise im deutsch-japanischen Handelsrecht unterstützen wir sie bei der rechtssicheren Gestaltung von internationalen Geschäftsbeziehungen.
Wirtschaftlichkeit und Praxisorientierung der Beratung
Unsere Kanzlei kombiniert tiefgehendes Fachwissen mit jahrzehntelang Erfahrung und praxisnahen Lösungen. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um die wirtschaftlichsten und praktikabelsten Ergebnisse zu erzielen. Ob es um Finanzrecht, Investitionen oder internationale Handelsverträge geht – wir bieten Ihnen rechtliche Lösungen, die direkt auf ihre Geschäftsziele zugeschnitten sind.