Die internationale Ordnung, die nach den beiden Weltkriegen mühsam aufgebaut wurde, gerät zunehmend ins Wanken. Großmächte verletzen offen das Völkerrecht, missachten Menschenrechte und ersetzen die Herrschaft des Rechts durch die Herrschaft der Macht. Das selbstverständliche Ziel der Menschheit, eine Welt ohne Krieg zu schaffen, ist in weite Ferne gerückt.

Zwar sind Angriffskriege nichts Neues, und es hat nie eine Epoche ohne kollektive Gewalt gegeben. Doch gerade das 20. Jahrhundert war das blutigste der Geschichte. Als Reaktion auf diese Erfahrungen hat die Menschheit immer wieder versucht, ihre eigene Barbarei rechtlich einzuhegen: Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Völkerbund gegründet, 1928 erklärte der Briand-Kellogg-Pakt den Krieg als Mittel der Politik für illegal. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden aus der bitteren Erkenntnis des Scheiterns die Vereinten Nationen geschaffen und die Grundprinzipien des Völkerrechts neu bekräftigt, darunter das allgemeine Gewaltverbot und die souveräne Gleichheit der Staaten.

Man stärkte sowohl die Regeln über die Rechtfertigung von Gewaltanwendung als auch die Regeln der Kriegführung im humanitären Völkerrecht, etwa das Verbot wahlloser Angriffe oder den Schutz von Kriegsgefangenen. Zudem wurden friedliche Mittel der Konfliktlösung sowie die gerichtliche Streitbeilegung, namentlich durch den Internationalen Gerichtshof gefördert. Nach dem Ende des Kalten Krieges schien für einen kurzen Moment eine Phase möglich, in der kollektive Sicherheit unter dem Dach der Vereinten Nationen tatsächlich tragfähig werden könnte.

Diese Erwartung hat sich jedoch als illusionär erwiesen. Russland, ständiges Mitglied des Sicherheitsrats und damit in besonderer Weise zur Wahrung der internationalen Rechtsordnung verpflichtet, ist offen in die Ukraine einmarschiert und greift systematisch zivile Ziele an. Dies stellt sowohl einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot als auch gegen das humanitäre Völkerrecht dar.

Auch in Gaza begeht der Staat Israel – selbst hervorgegangen aus den größten Verbrechen gegen die Menschlichkeit – schwerwiegende Völkerrechtsverletzungen an der palästinensischen Zivilbevölkerung. Der Beginn der militärischen Reaktion auf den Angriff der Hamas ließ sich noch als Selbstverteidigung rechtfertigen. Wahllose Angriffe auf Zivilisten und die Bombardierung von Flüchtlingslagern überschreiten diesen Rahmen jedoch bei Weitem. Auch die gleichzeitige Ausweitung von Siedlungen im Westjordanland verletzt das Gewaltverbot durch ihre eindeutig politischen Motive.

Hinzu kommt der gewaltsame Eingriff der USA in Venezuela, bei dem der amerikanische Präsident nationalen Machtanspruch unverhohlen zur Schau stellt. Auch dieser Akt stellt eine schwere Belastung für die internationale Rechtsordnung dar.

Zur Erinnerung: Der Irakkrieg 2003 war völkerrechtswidrig, da er eindeutig gegen das in Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta verankerte Gewaltverbot verstieß. Es lag weder ein Mandat des Sicherheitsrats noch eine Selbstverteidigungslage noch eine Zustimmung des Irak vor. Die Berufung auf präventive Selbstverteidigung sowie auf das angebliche Wiederaufleben älterer Resolutionen war völkerrechtlich nicht haltbar. Unabhängig davon kam es während der militärischen Operation zu einzelnen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, etwa durch Misshandlungen von Gefangenen und unzureichenden Schutz von Zivilisten.

Die zentrale Gefahr liegt daher nicht allein in den einzelnen Rechtsbrüchen – Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Israels Verstöße in Gaza, der Militäreingriff der USA im Irak und in Venezuela –, sondern in dem wachsenden Zynismus, der Recht und Gerechtigkeit selbst ihre normative Autorität abspricht. Besonders problematisch ist eine neue Appeasement-Haltung, die Aggression relativiert, indem sie Verantwortung verschiebt oder den Opfern zuschreibt, und damit suggeriert, Gewalt könne sich lohnen. Dies sendet gefährliche Signale an weitere potenzielle Aggressoren, etwa China im Hinblick auf Taiwan oder das Südchinesische Meer, Iran oder Nordkorea, und bereitet den Boden für neue Gewaltanwendung.

Recht ist nicht bloß die Summe der vom Gesetzgeber gesetzten Normen und auch keine abstrakte Gerechtigkeitsidee, die losgelöst von Zeit und Kontext über dem Gesetz stünde. Es ist vielmehr ein fortwährendes, vernunftgeleitetes Bemühen um die Verwirklichung von Gerechtigkeit. Gerecht ist dabei nur, was verallgemeinerbar ist – also nicht allein deshalb akzeptiert wird, weil es dem eigenen Vorteil dient. Diese Einsicht bildet das Fundament des Rechtsstaats ebenso wie des Völkerrechts.

Trotz aller Defizite bleiben die Vereinten Nationen der zentrale Ort zur Erzeugung internationaler Legitimität. Die Idee kollektiver Sicherheit ist nicht verschwunden, sie ist beschädigt. Die Aufgabe der Zukunft besteht darin, die verbliebenen normativen Strukturen zu stabilisieren, zu erneuern und widerstandsfähiger zu machen. Eine realistische Alternative zur regelbasierten internationalen Ordnung existiert nicht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die internationale Wirtschaft die Frage, ob sie sich in einer Welt, in der staatliche Machtpolitik die regelbasierte Ordnung zunehmend untergräbt, weiterhin auf politische Neutralität oder bloße moralische Lippenbekenntnisse zurückziehen kann. Für Unternehmen wird Rechtssicherheit zur strategischen Ressource: Nicht abstrakte Werte, sondern überprüfbare Regeln, konsistente Compliance-Strukturen und funktionierende institutionelle Verfahren entscheiden über Haftung, Marktzugang und Reputation. Gerade weil Staaten Regeln relativieren, liegt es im eigenen wirtschaftlichen Interesse global tätiger Unternehmen, eine regelbasierte Ordnung aktiv zu stützen – etwa durch das klare Bekenntnis, nicht von völkerrechtswidrigen Handlungen profitieren zu wollen, durch eine eindeutige Haltung gegenüber Rechtsverstößen und durch die Einsicht, dass geopolitische Risiken heute Teil verantwortungsvoller Unternehmensführung sind.